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Artikel von:
Florian Kain, Maximilian Both und Ismael Hormeß
veröffentlicht am 01.07.2022 - 10:50 Uhr
Foto: Kay Nietfeld/dpa
Am Donnerstag stellten Justizminister Marco Buschmann (44, FDP) und Familienministerin Lisa Paus (53, Grüne) die Eckpunkte des neuen Selbstbestimmungsgesetzes vor.
Wer bisher sein Geschlecht ändern lassen wollte, musste laut Transsexuellengesetz von 1980 (wird mit der Reform abgeschafft) ein langes Verfahren durchlaufen. Dazu gehörten u.?a. zwei psychische Gutachten (Kosten je um 1000 Euro), bei denen zahlreiche intime Fragen (u.a. zum Masturbationsverhalten) beantwortet werden mussten.
"Dafür gibt es keine Rechtfertigung", so Justizminister Buschmann.
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Einmal pro Jahr. Paus und Buschmann gehen aber davon aus, dass nur wenige Menschen ihr Geschlecht öfter als einmal angleichen würden, der Anteil liege gerade einmal bei 1 bis 1,5?%.
Theoretisch ja. Paus und Buschmann betonen aber, ihr Gesetz wolle u.a. Diskriminierung transgeschlechtlicher Menschen im Job unterbinden.
Über Zulassung zu sportlichen Wettbewerben entscheiden die Sportverbände in eigener Zuständigkeit.
Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren können die Erklärung selbst abgeben mit Zustimmung der Eltern. Und: Wenn die Eltern gegen die Umwandlung sind, ihr Kind aber darauf besteht, entscheidet das Familiengericht.
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Ja. Wer z.B. nach Umbenennung den alten Namen einer Person nennt, muss mit Bußgeld rechnen.
Unklar! Das Justizministerium erklärt: "Die Benutzung öffentlicher Toiletten ist nicht Gegenstand besonderer rechtlicher Regelungen. Sie wird auch durch das Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt werden."
Der Kinderschutzbund zeigte sich zufrieden mit den Eckpunkten, die Kirchen sind dagegen sehr zurückhaltend: Man müsse das "in Ruhe" bewerten.